Winterdienst: Sicherheit bei Eis und Schnee

Wenn der Winter einbricht, zählt jede Minute. Glatte Gehwege und zugeschneite Parkplätze sind nicht nur ein Ärgernis, sondern ein echtes Haftungsrisiko. Wir bei der Voigt GmbH übernehmen für Sie die Räum- und Streupflicht – zuverlässig, pünktlich und streng nach den kommunalen Satzungen. Ob Privatweg, Firmengelände oder große Gewerbefläche: Unser Team steht bereit, damit Sie und Ihre Kunden sicher ans Ziel kommen, während andere noch den Schneeschieber suchen.

Haftungsbefreiung: Mit der Beauftragung der Voigt GmbH übertragen Sie die gesetzliche Räum- und Streupflicht an uns. Im Falle eines Falles sind Sie rechtlich abgesichert.

Einsatzbereitschaft 24/7: Wir überwachen die Wetterlage für Sie. Wenn es nachts schneit, sind wir vor Ort, bevor der Berufsverkehr einsetzt.

Professionelles Equipment: Von der handgeführten Schneefräse für schmale Gartenwege bis zum Räumfahrzeug für Großparkplätze haben wir die passende Technik.

Inhaltsverzeichnis

Winterdienst bei der Voigt GmbH bedeutet Verantwortung und Zuverlässigkeit. In Wuppertal und dem bergischen Land sind die Winter oft tückisch – Blitzeis und plötzliche Schneefälle erfordern schnelle Reaktionszeiten. Die gesetzliche Räum- und Streupflicht schreibt vor, dass Gehwege werktags meist ab 7:00 Uhr morgens (sonntags oft ab 9:00 Uhr) schnee- und eisfrei sein müssen. Wir sorgen dafür, dass diese Vorgaben akribisch eingehalten werden, damit Fußgänger nicht zu Schaden kommen und Sie keine Bußgelder riskieren.

Umweltschonendes Streuen

Ein sensibler Umgang mit der Umwelt ist uns auch im Winter wichtig. Wir streuen so viel wie nötig, aber so wenig wie möglich. Wo immer es die Sicherheit erlaubt, setzen wir auf abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat statt auf aggressives Streusalz. Das schont nicht nur die Pfoten von Haustieren, sondern schützt auch Ihre angrenzenden Grünflächen (siehe Gartenpflege) und verhindert Korrosionsschäden an Natursteinen oder Betonpflaster.

Winterdienst für Gewerbe und Industrie

Besonders für Unternehmen ist ein funktionierender Winterdienst essenziell. Wenn Liefer-LKW nicht auf den Hof kommen oder Mitarbeiter auf dem Parkplatz stürzen, entstehen schnell hohe Kosten. Wir bieten maßgeschneiderte Konzepte für Gewerbeobjekte an, inklusive der Räumung von Laderampen, Notausgängen und großen Zufahrtswegen. Nach der Wintersaison kümmern wir uns auf Wunsch auch um die Kehrung und Entsorgung des Streuguts, damit Ihre Außenanlagen direkt wieder sauber in das Frühjahr starten können.

Winterdienst: Ablauf und Durchführung

Winterdienst - Beispiele unserer Arbeit

Fragen & Antworten zum Thema Winterdienst

+ Ab wann müssen Wege geräumt sein?
In den meisten Kommunen gilt die Räumpflicht werktags von 7:00 bis 20:00 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall muss sogar mehrmals täglich geräumt werden. Wir behalten die Wetterberichte im Auge und rücken proaktiv aus, wenn es die Lage erfordert.
+ Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?
Wenn Sie uns mit dem Winterdienst beauftragen, geht die Haftung für die Durchführung auf uns über. Wir dokumentieren unsere Einsätze genau, um im Ernstfall nachweisen zu können, dass ordnungsgemäß geräumt und gestreut wurde.
+ Was passiert mit dem Streugut nach dem Winter?
Sobald kein Frost mehr zu erwarten ist, bieten wir eine maschinelle Reinigung der Flächen an. Wir kehren den Splitt und das Granulat auf und entsorgen es fachgerecht, damit die Kanalisation nicht verstopft und die Optik Ihrer Wege wiederhergestellt wird.

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Was können wir für Sie tun? Berichten Sie uns von Ihrer Idee und wir kümmern uns um die Umsetzung. Wir freuen uns über Ihre Nachricht!

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Weitere Leistungen

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